Mietbedingungen

Mietbedingungen

Mietbedingungen matogo.

1. Zustandekommen eines Vertrags

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Mietbedingungen von matogo. (Vermieter). Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entspricht der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit der Abgabe des Angebots anfallenden Kosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

2. Mietpreise

Der Mietpreis für Hardware wird auf Grund der aktuell gültigen Preisliste inkl. MwSt. festgelegt und gilt für einen Benutzungstag, bzw. für die angegebenen Tage. Danach werden für jeden weiteren Tag Gebühren lt. aktueller Preisliste anteilig berechnet. Der Mindestauftragswert beträgt brutto 60,00 €. Im Rahmen eines Mietauftrages erstellte individuelle Stoffgrafiken gehen in das Eigentum des Mieters über.

3. Rücksendung Profilsystem

Das Profilsystem muss spätestens nach Ablauf der Mietdauer vom Mieter und auf Kosten des Mieters an matogo. zurückgegeben werden.

4. Einlagerung / Entsorgung von Grafiken

Bei Bedarf kann im Vorfeld auch eine Einlagerung der Grafiken vereinbart werden. In diesem Fall müssen die Grafiken ebenfalls zurückgeschickt werden. Da die Grafiken/die Textilien bereits im Einsatz waren übernimmt der Vermieter für Verschmutzungen und Beschädigungen keine Haftung. Vor erneutem Aufbau wird die Grafik von matogo. kontrolliert und dem Mieter der aktuelle Zustand mitgeteilt und ob die Grafik für weitere Einsätze geeignet ist.

Werden die Grafiken ohne vorherige Vereinbarung zurückgesendet, so entsorgt der Vermieter die Textilien fachgerecht.

5. Kaution

Der Vermieter berechnet eine Kautionssumme in Höhe von ca. 50% des Gesamt­miet­preises (aufgerundet auf volle 10 €), mindestens jedoch 300.- €.

Bei korrekter Rückgabe des Mietobjekts wird die Kautionssumme durch den Vermieter so schnell wie möglich an den Mieter zurückgezahlt.

6. Gebühren / Zahlungen

Der Gesamtmietbetrag inkl. Kaution wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar nach Bestellung des Mietobjekts fällig.

7. Mietzeitraum

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Mietzeitraum bei Tagesmiete ist werktags von 8-18 Uhr ab Lager matogo.

Verspätete Rückgabe wird mit Aufschlägen nach Preisliste nachberechnet.

Miete mit Versand: Hier werden die Veranstaltungstage berechnet zzgl. einer Pauschale für Versandtage, zzgl. der Verpackungs- und Versandkosten für den Hintransport. Sofern nicht anders vereinbart, ist für den Rücktransport ausschließlich der Mieter verantwortlich und zuständig.

8. Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wieder­beschaffungs­wert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese gegen den Vermieter geltend machen können aufgrund von Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere dem Vermieter zuzu­schreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der auch für LKW bis 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.

9. Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

10. Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, hierzu zählen z.B. Streik, Zollformalitäten, schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Logistik­unternehmen, oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, wird die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.

Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilt wird, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

11. Stornierung

Die Stornierung eines Auftrags ist bis 3 Monate vor Beginn des Ereignisses kostenlos möglich. Der Auftrag muss schriftlich storniert werden. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet.

12. Datenschutz

Der Vermieter speichert die mitgeteilten personenbezogenen Daten des Mieters. Diese beinhalten Informationen, die eine Identifikation der Person oder des Unternehmens ermöglichen wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse. Die Daten werden zur Abwicklung der mit dem Mieter geschlossenen Verträge genutzt. Darüber hinaus können vom Mieter Daten im Post-Ident-Verfahren erhoben und an matogo. Thomas Maurer, Rottenbucher Str. 54, 82166 Gräfelfing zum Zweck der zentralen Datenverarbeitung übermittelt werden.

Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an mit dem Vermieter zusammenarbeitende Drittunternehmen übermittelt, die zur Abwicklung seiner Aufträge dienen. Soweit der Mieter die bei matogo. gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies matogo. jederzeit schriftlich mitteilen oder in seinem Benutzerkonto auf der Webseite von matogo. selbst vornehmen.

13. Inventar-Übergabe

Die Verpflichtungen des Mieters: Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geeigneten, geschlossenen Fahrzeug und sicher verzurrt transportiert werden. Liefert matogo., wird die Lieferung so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht.

Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.

Bei der Ablieferung der Mietobjekte muss der Mieter die bestellte Ware sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter schriftlich gemeldet werden.

14. Inventar-Rückgabe

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln, er darf keine Veränderungen (bohren, biegen, verkleben, usw.) am Mietobjekt vornehmen. Das Mietmaterial muss durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert) wie es der Mieter auch erhalten hat. Eine rechtzeitige Rücklieferung obliegt dem Mieter.

Werden nach der Rückgabe bei der Kontrolle durch den Vermieter Verschmutzungen festgestellt, werden diese durch den Vermieter gereinigt. Die durch die Reinigung zusätzlich entstandenen Kosten werden dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt und ggf. mit der Kaution verrechnet. Bei Miet-Bodenbelag gelten zerschnittene oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen, Platten und Bodenbeläge als nicht mehr brauchbar und müssen zum Wieder­beschaffungswert vom Mieter ersetzt werden.

15. Pflichten des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich schriftlich informieren, wenn:das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), das Mietobjekt beschädigt ist (max. 2 Stunden nach der Warenübergabe), das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

Die Verpflichtungen des Mieters

Allgemeines
  1. Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch matogo. erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt aufgestellt/installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt. Außerdem muss der Mieter - soweit erforderlich - über Genehmigungen des Veranstalters und/oder Behörden verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.
  2. Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
  3. Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
  5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Änderungen am Mietobjekt vornehmen.
  6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.
  7. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung geht vollständig auf Risiko des Mieters.
Mobile Bauten wie Zelte, Container, Überdachungen usw.
  1. Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden soll, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW von 40 Tonnen.
    Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.
  2. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.
  3. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
  4. Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zelts dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.
  5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter keine Änderungen im und am Mietobjekt vornehmen.

16. Urheberrecht

Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Video­aufnahmen usw. zu machen und diese zu veröffentlichen.

17. Abbildungen / Fotos

Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit abweichen, Farbunterschiede können nicht immer völlig ausgeschlossen werden.

18. Gerichtsstand

Eventuelle Streitigkeiten werden am Firmensitz Gräfelfing/München geregelt. Es gelten die Mietbedingungen in Verbindung mit den AGB von matogo.

19. Gültigkeit

Diese Mietbedingungen ersetzen alle älteren Mietbedingungen und gelten ab dem 01.01.2018.